Mit Kokain in Berlin erwischt – was passiert jetzt und droht eine Strafe?
Wer in Berlin mit Kokain von der Polizei kontrolliert wird, sieht sich in der Regel mit einem Strafverfahren konfrontiert. Viele Betroffene wissen in diesem Moment nicht, was auf sie zukommt – und machen folgenschwere Fehler. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen und wie Sie sich richtig verhalten.

Besitz von Kokain ist strafbar – auch in kleinen Mengen
Kokain zählt zu den sogenannten „harten Drogen“ und unterfällt dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Bereits der Besitz kleiner Mengen ist grundsätzlich strafbar (§ 29 BtMG).
Das bedeutet:
Auch wenn Sie Kokain nur für den Eigenkonsum dabeihatten, liegt in der Regel eine Straftat vor.
Droht automatisch eine Strafe?
Nicht zwingend. Gemäß § 31a BtMG kann das Verfahren eingestellt werden – insbesondere bei:
- geringen Mengen (0,3 Gramm Kokain oder 0,1 g Cocainhydrochlorid)
- erstmaligem Auffallen
- fehlenden Vorstrafen
- Eigenbedarf
Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren nach § 31a BtMG einstellen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Was passiert nach der Kontrolle?
Typischer Ablauf:
- Polizeikontrolle
Die Polizei stellt das Kokain sicher und nimmt Ihre Personalien auf. - Post von Polizei
Sie erhalten meist eine Vorladung als Beschuldigter oder einen Anhörungsbogen. - Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens (§31a BtMG) oder Anklage vor Gericht
Typische Fehler – die Sie unbedingt vermeiden sollten
Viele Beschuldigte verschlechtern ihre Situation unnötig durch:
- eine Aussage bei der Polizei und insbesondere „Erklärungsversuche,“ woher das Kokain stammt und/oder
- die Zustimmung zu Durchsuchungen oder Handy-Auswertungen
Sie haben das Recht zu schweigen (§ 136 Abs.1 S. 2 StPO). Machen Sie davon Gebrauch.
Welche Strafen drohen bei Kokain?
Für den Besitz von Betäubungsmitteln bzw. einer einfachen Menge an Kokain sieht § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Geldstrafe bis zu eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren vor.
Für den Besitz einer sog. nicht geringen Menge Kokain (ab 5 g Kokainhydrochlorid) droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG.
Warum ein Strafverteidiger entscheidend ist
Gerade bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Kokain und anderen Betäubungsmitteln ist eine frühzeitige Verteidigung von entscheidender Bedeutung. Nach erfolgter Akteneinsicht lässt sich die Beweislage bewerten und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
In vielen Fällen kann bereits im Ermittlungsverfahren gezielt auf eine Einstellung hingewirkt werden.