Rechtsanwalt für Strafrecht und Mietrecht in Berlin und bundesweit.


Rechtsanwalt Dr. David Schlindwein verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich des gesamten Strafrechts und Mietrechts.

Dort bietet er eine engagierte und sachkundige Vertretung in allen Verfahrenslagen an.
Auf dieser Grundlage kann in enger Abstimmung mit dem Mandanten oder der Mandantin eine Strategie entwickelt werden, die auf eine effektive Interessendurchsetzung abzielt.

Profilbild Rechtsanwalt David Schlindwein

Spezialisierung


Allgemeines Strafrecht

Ob als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger, von dem Vorwurf der einfachen Körperverletzung bis hin zum Vorwurf des Mordes gewährleistet RA Dr. Schlindwein eine kompetente, effektive und vertrauensvolle Verteidigung ihrer Interessen.


Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht tritt die repressive Dimension des Schuldausgleichs hinter der der Erziehung zurück, so dass sich hier oftmals durch eine zielorientierte Kommunikation mit dem Jugendgericht, der Jugendstaatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe eine Freiheitsstrafe (die sog. Jugendstrafe) vermeiden lässt.


Mietrecht

Die Wohnungsfrage ist zu der sozialen Frage des 21. Jahrhunderts geworden. Bei Mieterhöhungen, Räumungsklagen, Mietminderung, etc: RA Dr. Schlindwein vertritt Mieterinteressen mit Sachverstand und Leidenschaft gegen die scheinbare Übermacht der Wohnungs- und Hauseigentümer.


Betäubungsmittelstrafrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von RA Dr. Schlindwein bildet die Verteidigung in Fällen von Besitz, Handel, Anbau, sowie der Ein‑ und Ausfuhr von Betäubungsmitteln, wie Cannabis, Kokain, Amphetamine, Ecstasy/MDMA, Heroin, etc.


Wirtschaftsstrafrecht

Durch die Fähigkeit sich schnell und detailliert in die für Wirtschaftsstrafsachen charakteristische Komplexität eines Sachverhalts einarbeiten zu können, ist RA Dr. Schlindwein in der Lage, die Verteidigung der Interessen und Belange seiner Mandanten und Mandantinnen in umfangreichen Verfahren sicherzustellen.