Strafrecht


Ob engagierte Konfliktverteidigung oder diskrete Interessensverteidigung erarbeite ich in enger Absrtimmung mit den Mandanten die jeweils passende Verteidigungsstrategie.

Ich habe mich auf die Verteidigung folgender Bereiche spezialisiert:

Sehen Sie sich mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert, sei es durch eine Vorladung durch die Polzei oder einen polizeilichen Äußerungsbogen, sollten Sie folgende Grundsätze unbedingt beachten:

01

Schweigen

§136 StPO garantiert jedem Menschen gegenüber dem von der Polizei erhobenen Strafvorwurf zu schweigen. Machen Sie von diesem Schweigerecht in jedem Fall Gebrauch! Oft erschweren sich Mandanten/-innen dadurch, dass sie sich auf ein („harmloses“) Gespräch mit der Polizei einlassen ihre Chance auf eine effektive Verteidigung.

02

Nicht alleine

Gehen Sie zu erkennungsdiestlichen Behandlungen oder Vernehmungen nie alleine und ohne zuvor einen Anwalt informiert zu haben.

03

Anwalt informieren

Informieren Sie sofort einen Anwalt. Je früher Sie sich um eine anwaltliche Verteidigung kümmern, desto besser. Bestehen Sie auch bei Verhaftungen und Hausdurchsuchungen auf ihr Recht einen Anwalt hinzu zu ziehen.