Ihr Spezialist für Strafrecht und Mietrecht in Berlin und bundesweit.
Rechtsanwalt David Schlindwein verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich des gesamten Strafrechts und Mietrechts.
Dort bietet er eine engagierte und sachkundige Vertretung in allen Verfahrenslagen an.
Auf dieser Grundlage kann in enger Abstimmung mit dem Mandanten oder der Mandantin eine Strategie entwickelt werden, die auf eine effektive Interessendurchsetzung abzielt.
Gerne können wir in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre rechtliche Situation erörtern, um dabei die nächsten Schritte zu besprechen und die voraussichtlich entstehenden Kosten zu veranschlagen.
Rechtsgebiete
Allgemeines Strafrecht
Ob als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger, von dem Vorwurf der einfachen Körperverletzung bis hin zum Vorwurf des Mordes gewährleistet RA Schlindwein eine kompetente, effektive und vertrauensvolle Verteidigung ihrer Interessen.
Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht tritt die repressive Dimension des Schuldausgleichs hinter der der Erziehung zurück, so dass sich hier oftmals durch eine zielorientierte Kommunikation mit dem Jugendgericht, der Jugendstaatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe eine Freiheitsstrafe (die sog. Jugendstrafe) vermeiden lässt.
Mietrecht
Die Wohnungsfrage ist zu der sozialen Frage des 21. Jahrhunderts geworden. Bei Mieterhöhungen, Räumungsklagen, Kündigungen, Betriebskostenabrechnungen, Mietminderung, Schönheitsreperaturen etc: RA Schlindwein vertritt Mieterinteressen mit Sachverstand und Leidenschaft gegen die scheinbahre Übermacht der Wohnungs- und Hauseigentümer.
Betäubungsmittelstrafrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von RA Schlindwein bildet die Verteidigung in Fällen von Besitz, Handel, Anbau, sowie der Ein‑ und Ausfuhr von BTM bzw. Drogen, wie Cannabis, Haschisch, Kokain, Amphetamine Speed, Ecstasy/MDMA, Opium, Heroin, LSD, etc.
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Durch die Fähigkeit sich schnell und detailliert in die, für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen charakteristische Komplexität eines Sachverhalts einarbeiten zu können, ist RA Schlindwein in der Lage, die Verteidigung der Interessen und Belange seiner Mandanten und Mandantinnen, auch in umfangreichen Verfahren, sicherzustellen.
Überprüfung Ihrer Miete
Mietverträge, die nach 2015 geschlossen wurden, fallen unter die Mietpreisbremse. Kontaktieren Sie mich und wir überprüfen, ob Sie ihre Miete senken können.
Kontakt
Sind Sie Beschuldigter einer Straftat oder haben Probleme mit ihrem Vermieter? Kontaktieren Sie mich und wir erörtern gemeinsam Ihre rechtliche Situation.
Je früher Sie Kontakt aufnehmen, desto besser kann Ihnen geholfen werden.
→ Telefon: 030 939302 42
→ Email: kontakt@schlindwein-rechtsanwalt.de