Pflichtverteidigung im Strafrecht

Wer eine Vorladung von der Polizei, eine Anklageschrift oder sogar einen Haftbefehl erhält, stellt sich oft schnell die Frage: Bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Als Strafverteidiger in Berlin erläutere ich, wann ein Anspruch auf Pflichtverteidigung besteht, wer den Pflichtverteidiger auswählt und warum eine frühzeitige Verteidigung entscheidend sein kann.

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der einem Beschuldigten durch das Gericht beigeordnet wird. Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 140 ff. StPO.

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme handelt es sich dabei nicht um einen „Anwalt zweiter Klasse“. Auch als Pflichtverteidiger verteidigt der Anwalt ausschließlich die Interessen seines Mandanten – gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Die Pflichtverteidigung dient dazu, ein faires Strafverfahren sicherzustellen, wenn der Tatvorwurf besonders schwerwiegend ist oder der Beschuldigte sich nicht selbst ausreichend verteidigen kann.

Wann besteht Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Die Voraussetzungen der sogenannten „notwendigen Verteidigung“ ergeben sich aus § 140 StPO. Ein Pflichtverteidiger wird insbesondere bestellt, wenn:

Untersuchungshaft vollstreckt wird

Wer sich in Untersuchungshaft befindet oder vorläufig festgenommen wurde, erhält regelmäßig einen Pflichtverteidiger. Gerade in Haftsachen müssen schnell Akteneinsicht beantragt und Haftgründe überprüft werden.

Bei schweren Tatvorwürfen

Eine Pflichtverteidigung kommt regelmäßig in Betracht, wenn eine hohe Freiheitsstrafe droht. Dies betrifft beispielsweise Vorwürfe wie:

Wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht

Auch wenn keine Untersuchungshaft vorliegt, kann ein Pflichtverteidiger erforderlich sein, wenn im konkreten Fall eine erhebliche Strafe zu erwarten ist.

Bei schwieriger Sach- oder Rechtslage

Manche Verfahren sind rechtlich oder tatsächlich komplex. Das betrifft beispielsweise:

Wenn sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann

Auch persönliche Umstände können eine Pflichtverteidigung erforderlich machen, etwa bei:

Kann man seinen Pflichtverteidiger selbst auswählen?

Ja. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, einen Anwalt ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger vorzuschlagen. Das Gericht ist an diesen Wunsch in der Regel gebunden.

Gerade deshalb sollte nicht einfach abgewartet werden, bis „irgendein Anwalt“ bestellt wird. Wer frühzeitig einen Strafverteidiger kontaktiert, kann Einfluss darauf nehmen, wer die Verteidigung übernimmt.

Pflichtverteidiger bereits im Ermittlungsverfahren

Eine Pflichtverteidigung ist nicht erst vor Gericht möglich. Bereits im Ermittlungsverfahren kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden – etwa bei drohender Untersuchungshaft oder schweren Vorwürfen.

Gerade in dieser frühen Phase werden häufig entscheidende Fehler gemacht:

Eine frühzeitige Verteidigung kann erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben.

Warum schnelles Handeln wichtig ist

Viele Strafverfahren werden bereits im Ermittlungsverfahren entschieden. Ziel einer effektiven Strafverteidigung kann sein:

Wer eine Vorladung, Anklage oder einen Haftbefehl erhalten hat, sollte deshalb frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Strafverteidiger und Pflichtverteidigung in Berlin

Ich verteidige Beschuldigte bundesweit im Strafrecht – sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger. Insbesondere bei Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht, bei Körperverletzungsdelikten, Raubdelikten oder Ermittlungen wegen Geldwäsche ist eine frühzeitige Verteidigung entscheidend.