Polizei vor der Tür wegen Cannabis – obwohl Cannabis jetzt legal ist?
Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und der teilweisen Entkriminalisierung des Umgangs mit Cannabis kommt es weit verbreitet zu Missverständnissen, etwa in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts von Cannabisstraftaten (Handel, Besitz, Einfuhr, etc.).
Wer morgens von Polizeibeamten geweckt wird und einen Durchsuchungsbeschluss in den Händen hält, stellt sich häufig die gleiche Frage:
„Dürfen die das überhaupt noch?“
Die Antwort lautet: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.

Was ist seit der teilweisen Entkriminalisierung erlaubt?
Erwachsene dürfen grundsätzlich:
- bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum besitzen,
- bis zu 50 Gramm Cannabis in der eigenen Wohnung aufbewahren,
- bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbauen.
Wer sich innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen bewegt, macht sich grundsätzlich nicht strafbar.
Die teilweise Entkriminalisierung bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche cannabisbezogenen Straftatbestände weggefallen sind.
Wann droht weiterhin ein Strafverfahren?
Auch nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes können Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, beispielsweise wegen:
- Besitzes von Cannabis oberhalb der erlaubten Mengen,
- Anbaus von mehr als drei Pflanzen,
- gewerbsmäßigen Handels mit Cannabis,
- Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland,
- Weitergabe von Cannabis an Minderjährige,
- unerlaubter Abgabe außerhalb von Anbauvereinigungen.
Insbesondere der Vorwurf des Handeltreibens führt häufig zu umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen.
Unter welchen Voraussetzungen darf die Polizei noch eine Wohnung durchsuchen?
Grundsätzlich darf eine Hausdurchsuchung nur aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses erfolgen. Eine Ausnahme gilt bei sogenannter „Gefahr im Verzug“. In diesem Fall können auch Staatsanwaltschaft oder Polizei eine Durchsuchung anordnen, wenn der Zweck der Maßnahme durch das Abwarten einer richterlichen Entscheidung gefährdet wäre.
Gefahr im Verzug liegt beispielsweise vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Beweismittel unmittelbar vernichtet, beiseitegeschafft oder verändert werden könnten. Die Ermittlungsbehörden müssen jedoch nachvollziehbar darlegen können, warum eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden konnte. Allein der Wunsch nach einer schnellen Durchsuchung genügt nicht.
Was tun bei einer Hausdurchsuchung wegen Cannabis?
Viele Betroffene machen in dieser Situation einen entscheidenden Fehler: Sie versuchen, sich gegenüber den Polizeibeamten zu erklären.
Davon ist regelmäßig abzuraten.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie:
- keine Angaben zur Sache machen,
- keine freiwillige Herausgabe weiterer Gegenstände anbieten,
- schnellstmöglich einen Strafverteidiger kontaktieren.
Bereits beiläufige Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.
Kann man sich gegen eine rechtswidrige Durchsuchung wehren?
Ja – allerdings regelmäßig erst im Nachhinein. Deshalb leisten Sie gegenüber der Durchsuchungsmaßnahme keinen Widerstand und widersprechen Sie (formal) der Beschlagnahme der sichergestellten Gegenstände.
Ein Strafverteidiger kann prüfen,
- ob überhaupt ein ausreichender Tatverdacht bestand,
- ob die Maßnahme verhältnismäßig gewesen ist,
- ob Beweismittel möglicherweise einem Verwertungsverbot unterliegen.
Gerade nach den Änderungen durch das Cannabisgesetz ergeben sich in vielen Verfahren neue Verteidigungsansätze.
Hausdurchsuchung wegen Cannabis in Berlin – anwaltliche Hilfe
Wenn bei Ihnen wegen des Verdachts einer Cannabisstraftat eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, sollten Sie frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.
Als Strafverteidiger in Berlin vertrete ich Beschuldigte bundesweit in Ermittlungsverfahren wegen Cannabisbesitzes, Cannabisanbaus, Handeltreibens und Einfuhr von Cannabis.
Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer sind häufig die Möglichkeiten, auf den Ausgang des Verfahrens Einfluss zu nehmen.
Sie haben eine Vorladung erhalten oder es wurde bereits eine Hausdurchsuchung durchgeführt? Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihres Falles.