Allgemeines Strafrecht


Rechtsanwalt Dr. David Schlindwein verteidigt Sie übergreifend in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts. Typische Delikte des allgemeinen Strafrecht sind:

Eigentums oder Vermögensdelikt

  • Diebstahl
  • Raub
  • Unterschlagung
  • Sachbeschädigung
  • Brandstiftung
  • Betrug
  • Computerbetrug
  • Erpressung
  • Räuberische Erpressung
  • Untreue

Urkundendelikte

  • Urkundenfälschung
  • Fälschung technischer Aufzeichungen
  • Fälschung beweiserheblicher Daten
  • Urkundenunterdrückung
  • Urkundenfälschung

Körperverletzungs- und Tötungsdelike

  • Körperverletzung
  • gefährliche Körperverletzung
  • schwere Körperverletzung
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Mord
  • Totschlag
  • unterlassene Hilfeleistung

Straftaten gegen die persönliche Freiheit

  • Nötigung
  • Bedrohung
  • Nachstellung
  • Freiheitsberaubung

Widerstrand gegen die Staatsgewalt

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Aussagedelikte

  • Falschaussage
  • Meineid

Ehrverletzungsdelikte

  • Beleidigung
  • Verleumdung
  • üble Nachrede

Straßenverkehrsdelikte

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • verbotene Kraftfahrzeugrennen
  • Trunkenheit im Verkehr oder Fahren unter Drogeneinfluss