Allgemeines Strafrecht
Rechtsanwalt Dr. David Schlindwein verteidigt Sie übergreifend in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts. Typische Delikte des allgemeinen Strafrecht sind:
Eigentums oder Vermögensdelikt
- Diebstahl
- Raub
- Unterschlagung
- Sachbeschädigung
- Brandstiftung
- Betrug
- Computerbetrug
- Erpressung
- Räuberische Erpressung
- Untreue
Urkundendelikte
- Urkundenfälschung
- Fälschung technischer Aufzeichungen
- Fälschung beweiserheblicher Daten
- Urkundenunterdrückung
- Urkundenfälschung
Körperverletzungs- und Tötungsdelike
- Körperverletzung
- gefährliche Körperverletzung
- schwere Körperverletzung
- fahrlässige Körperverletzung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Mord
- Totschlag
- unterlassene Hilfeleistung
Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- Nötigung
- Bedrohung
- Nachstellung
- Freiheitsberaubung
Widerstrand gegen die Staatsgewalt
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Aussagedelikte
- Falschaussage
- Meineid
Ehrverletzungsdelikte
- Beleidigung
- Verleumdung
- üble Nachrede
Straßenverkehrsdelikte
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- verbotene Kraftfahrzeugrennen
- Trunkenheit im Verkehr oder Fahren unter Drogeneinfluss