Illegales Autorennen (§ 315d StGB) – Wann droht eine Strafbarkeit?

Illegale Autorennen sind längst kein Randphänomen mehr. Spätestens seit mehreren tragischen Unfällen mit tödlichem Ausgang verfolgt die Justiz solche Fälle konsequent und mit erheblichen Strafandrohungen. Doch nicht jedes schnelle Fahren ist automatisch strafbar. Entscheidend ist oft ein Detail: die Absicht, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Illegales Autorennen in Berlin

Wenn Ihnen ein Verstoß gegen § 315d StGB vorgeworfen wird, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Als Strafverteidiger in Berlin vertrete ich bundesweit Mandanten in genau solchen Situationen.


Was regelt § 315d StGB?

§ 315d StGB stellt verschiedene Formen sogenannter „illegaler Autorennen“ unter Strafe. Dazu zählen insbesondere:

→ das Ausrichten oder Durchführen eines nicht genehmigten Rennens
→ die Teilnahme an einem solchen Rennen
→ das sogenannte Einzelrennen, d.h. als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen


Das Problem: Wann liegt ein sog. Einzellrennen vor?

Nicht jeder, der zu schnell fährt, begeht automatisch eine Straftat. Der Gesetzgeber verlangt mehr:

→ Der Fahrer muss sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig sowie rücksichtslos fortbewegen
→ UND dabei die Absicht haben, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen

Genau dieses subjektive Merkmal ist häufig der zentrale Angriffspunkt der Verteidigung.


Die Absicht, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen

Was bedeutet das konkret?

Die Gerichte verlangen, dass es dem Fahrer gerade darauf ankommt, das Fahrzeug bis an seine Leistungsgrenze auszureizen. Dies meint die „Absicht des Täters, nach seinen Vorstellungen auf einer nicht ganz unerheblichen Wegstrecke die nach den situativen Gegebenheiten maximal mögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ (BGH DAR 2021, 395, 396)

Das bedeutet:

→ die bloße – auch erhebliche – Geschwindigkeitsüberschreitungen ist nicht strafbar , so dass sich § STGB § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB auf extreme Fälle der Raserei konzentriert (KG BeckRS 2019, 8319 Rn. Rn. 2)


Typische Verteidigungsansätze

In der Praxis lassen sich oft erfolgreiche Verteidigungsstrategien entwickeln:

1. Fehlende Rennabsicht

Viele Mandanten fahren schnell aus anderen Gründen:

→ Zeitdruck
→ Frust oder emotionale Ausnahmesituation
→ Unachtsamkeit

Diese Motive sprechen gegen die erforderliche Absicht (dolus directus 1. Grades) eine höchstmöglichste Geschwindigkeit zu erreichen.


2. Fehlinterpretation durch Polizei

Nicht selten wird aus:

→ starkem Beschleunigen
→ kurzfristig hoher Geschwindigkeit

vorschnell auf ein illegales Rennen geschlossen.

Hier ist eine genaue Analyse der Beweislage entscheidend (Zeugen, Videoaufnahmen, Tachodaten).


Welche Strafen drohen?

Die Konsequenzen sind erheblich:

→ Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren (Grundtatbestand)
→ bis zu 5 Jahre bei Gefährdung anderer
→ bis zu 10 Jahre bei schweren Folgen (z. B. Tod eines Menschen)

Zusätzlich drohen:

→ Entziehung der Fahrerlaubnis
→ Sperrfrist für die Neuerteilung
→ Punkte in Flensburg



Ihr Strafverteidiger in Berlin

Wenn gegen Sie wegen eines illegalen Autorennens nach § 315d StGB ermittelt wird:

Schweigen Sie gegenüber der Polizei
→ Kontaktieren Sie frühzeitig einen Strafverteidiger