Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin


Ihnen wird Besitz oder Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen, oder die Polizei hat Ihre Wohnung durchsucht?

Die wichtigsten Weichen im Verfahren werden in den ersten Tagen gestellt. Aussagen, die Sie bei der Durchsuchung machen, lassen sich später kaum noch korrigieren. Wer früh einen Strafverteidiger einschaltet, vergrößert den Möglichkeitsspeilraum für eine effektive Strafverteidigung.

Als auf das Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger verteidige ich Sie vom Vorwurf des Erwerbs bzw. Besitzes geringer Mengen (zum Eigenbedarf) bis zu umfangreichen und komplexen Verfahren wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bzw. Drogen.

Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Handlungsvariante des Betäubungsmittelstrafrechts erfordert ein hohes Maß an Spezialisierung und ein damit einhergehendes Fachwissen, da die Ermittlungsverfahren oft durch den Einsatz von Telefonikationsüberwachung, GPS-Datenauswertung, V-Leuten, Lockspitzeln, etc. geprägt sind.

Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Eine Durchsuchung greift tief in Ihre Rechte ein. Ich prüfe, die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses, ob die Durchführung korrekt ablief und ob die gefundenen Beweise verwertet werden dürfen oder ein Verwertungsverbot vorliegt.

Verhalten bei einer Durchsuchung: was Sie tun und was Sie lassen sollten

Das sollten Sie tun:

  • Ruhig bleiben und keinen Widerstand leisten.
  • Um Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses bitten und ihn lesen.
  • Sofort einen Strafverteidiger anrufen.
  • Sich merken, was mitgenommen wird, und ein Sicherstellungsverzeichnis verlangen.
  • Der Beschlagnahme widersprechen, damit die Beschlagnahme der Objekte gerichtlich geprüft werden können.

Das sollten Sie nicht tun:

  • Angaben zur Sache machen („Das gehört mir“, „Das ist nur zum Eigenbedarf“).
  • Handy-PIN, Passwörter oder Cloud-Zugänge freiwillig herausgeben.
  • Protokolle unterschreiben, ohne sie verstanden zu haben.

Wie das Verfahren nach der Durchsuchung weitergeht

SchrittWas passiertMeine Aufgabe
1. ErstkontaktSie melden sich telefonisch.Ich gebe eine erste Kurzeinschätzung.
2. AkteneinsichtAntrag auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.Prüfung des Tatvorwurfes, ggf. der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung.
3. VerteidigungsstrategieBesprechung der Verteidigungsoptionen: schweigen, Stellungnahme, Verfahrenseinstellung.Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und/oder Gericht.
4. VerfahrenEinstellung, Strafbefehl oder Anklage bei den Berliner Strafgerichten.Verteidigun in der Hauptverhandlung und wenn nötig Einlegung von Rechtsmitteln.

Häufige Fragen zu Betäubungsmitteldelikten und Hausdurchsuchung

Was soll ich bei einer Hausdurchsuchung tun?

Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten, keine Angaben zur Sache machen und sofort einen Strafverteidiger anrufen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Beratung.

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Äußern Sie sich erst nach Akteneinsicht durch Ihren Verteidiger.

Muss ich mein Handy-Passwort herausgeben?

Nein. Als Beschuldigter müssen Sie nicht an Ihrer Überführung mitwirken. Geben Sie keine PINs oder Passwörter heraus, ohne vorher mit einem Verteidiger gesprochen zu haben.

Habe ich einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
  • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen. Dazu gehören Besitz von oder Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a BtMG).
  • Die Hauptverhandlung findet vor dem Schöffengericht oder dem Landgericht statt.
  • Sie befinden sich in Untersuchungshaft.

Sie können Ihren Verteidiger selbst wählen. Wenn ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, darf der Beschuldigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens benennen.

Rechtsanwalt Dr. David Schlindwein

Badensche Straße 33
10715 Berlin