Mephedron Strafbarkeit: Besitz, Handel und Einfuhr
Mephedron (auch bekannt als 4-MMC) ist eine synthetische Droge, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterfällt. Der Besitz, der Handel sowie die Einfuhr von Mephedron sind strafbar und führen regelmäßig zu Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und empfindlichen Strafandrohungen.

Strafbarkeit von Mephedron nach dem BtMG
Mephedron ist in Deutschland als Betäubungsmittel eingestuft. Bereits der Besitz geringer Mengen ist grundsätzlich strafbar. Je nach Tatvorwurf kommen unterschiedliche Strafvorschriften des BtMG zur Anwendung, die erhebliche Unterschiede in der Straferwartung aufweisen.
Welche Strafe droht bei Mephedron? (§§ 29, 29a, 30 BtMG)
Die konkrete Strafandrohung richtet sich nach Art und Umfang des Vorwurfs:
- § 29 BtMG
Besitz, Erwerb, Handel sowie Ein- oder Ausfuhr von Mephedron können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. - § 29a BtMG
Wer mit einer nicht geringen Menge Mephedron (25g Wirkstoffgehalt – BGH, Beschl. v. 7.3.2023 – 3 StR 29/23) handelt oder als über 21‑jährige Person Betäubungsmittel an Minderjährige abgibt, muss mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr rechnen. - § 30 BtMG
Die bandenmäßige oder gewerbsmäßige Einfuhr bzw. der Handel mit nicht geringen Mengen führt zu einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren.
Geringe Menge Mephedron – Einstellung des Verfahrens möglich?
Bei Eigenkonsum und geringer Menge kann das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 31a BtMG eingestellt werden.
Ob eine Einstellung tatsächlich in Betracht kommt, hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab – unter anderem von Vorstrafen, Begleitumständen und dem konkreten Tatvorwurf. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist hier entscheidend

Was tun bei Ermittlungsverfahren wegen Mephedron?
Wenn gegen Sie wegen Besitzes, Handels oder Einfuhr von Mephedron ermittelt wird:
- Machen Sie keine Aussage ohne anwaltliche Beratung.
- Nehmen Sie keine Vorladung der Polizei ohne Rücksprache wahr.
Eine durchdachte Verteidigungsstrategie im Ermittlungsverfahren kann häufig eine Anklage vermeiden oder das Verfahren frühzeitig beenden.
Warum ein spezialisierter Strafverteidiger entscheidend ist
BtMG-Verfahren erfordern detaillierte Kenntnisse der Rechtsprechung zu Mengenwerten, Substanzgutachten, Durchsuchungsrecht und Strafzumessung. Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Betäubungsmittelstrafrecht entwickle ich eine individuelle Verteidigungsstrategie, abgestimmt auf Ihren konkreten Fall.
Kontaktieren Sie mich frühzeitig – je früher die Verteidigung beginnt, desto besser sind die Erfolgsaussichten.