Mephedron Strafbarkeit: Besitz, Handel und Einfuhr


Mephedron (auch bekannt als 4-MMC) ist eine synthetische Droge, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterfällt. Der Besitz, der Handel sowie die Einfuhr von Mephedron sind strafbar und führen regelmäßig zu Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und empfindlichen Strafandrohungen.

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Strafbarkeit von Mephedron nach dem BtMG

Mephedron ist in Deutschland als Betäubungsmittel eingestuft. Bereits der Besitz geringer Mengen ist grundsätzlich strafbar. Je nach Tatvorwurf kommen unterschiedliche Strafvorschriften des BtMG zur Anwendung, die erhebliche Unterschiede in der Straferwartung aufweisen.


Welche Strafe droht bei Mephedron? (§§ 29, 29a, 30 BtMG)

Die konkrete Strafandrohung richtet sich nach Art und Umfang des Vorwurfs:


Geringe Menge Mephedron – Einstellung des Verfahrens möglich?

Bei Eigenkonsum und geringer Menge kann das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 31a BtMG eingestellt werden.

Ob eine Einstellung tatsächlich in Betracht kommt, hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab – unter anderem von Vorstrafen, Begleitumständen und dem konkreten Tatvorwurf. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist hier entscheidend

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Was tun bei Ermittlungsverfahren wegen Mephedron?

Wenn gegen Sie wegen Besitzes, Handels oder Einfuhr von Mephedron ermittelt wird:

Eine durchdachte Verteidigungsstrategie im Ermittlungsverfahren kann häufig eine Anklage vermeiden oder das Verfahren frühzeitig beenden.


Warum ein spezialisierter Strafverteidiger entscheidend ist

BtMG-Verfahren erfordern detaillierte Kenntnisse der Rechtsprechung zu Mengenwerten, Substanzgutachten, Durchsuchungsrecht und Strafzumessung. Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Betäubungsmittelstrafrecht entwickle ich eine individuelle Verteidigungsstrategie, abgestimmt auf Ihren konkreten Fall.

Kontaktieren Sie mich frühzeitig – je früher die Verteidigung beginnt, desto besser sind die Erfolgsaussichten.