Wann ist der Einsatz von Pfefferspray strafbar?

Der Einsatz von Pfefferspray erfüllt in den meisten Fällen den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Maßgeblich ist nicht, ob das Pfefferspray „nur zur Abschreckung“ eingesetzt wurde, sondern ob es tatsächlich zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen ist.

Typische Folgen sind starke Augenreizungen, Schmerzen, Atemnot oder vorübergehende Sehbeeinträchtigungen – diese reichen für eine Strafbarkeit bereits aus.

Je nach Einzelfall kommen folgende Straftatbestände in Betracht:

Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

Gerichte werten Pfefferspray regelmäßig als gefährliches Werkzeug, insbesondere wenn es gezielt gegen das Gesicht oder die Augen eingesetzt wird. In diesem Fall liegt eine gefährliche Körperverletzung vor. Die Strafandrohung beträgt sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Gerade bei Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum, in Bars, Clubs oder bei Demonstrationen wird häufig der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

Kommt es infolge des Pfeffersprayeinsatzes zu bleibenden Schäden, etwa dauerhaften Sehbeeinträchtigungen, droht eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung. Der Strafrahmen beginnt hier bei einem Jahr Freiheitsstrafe.


Ist Pfefferspray zur Selbstverteidigung erlaubt?

Ein Einsatz von Pfefferspray kann ausnahmsweise gerechtfertigt sein.

Notwehr (§ 32 StGB)

Pfefferspray darf eingesetzt werden, wenn ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff (Notwehrlage) vorliegt und der Einsatz erforderlich und angemessen ist. Entscheidend ist stets der konkrete Einzelfall.


Verteidigung bei Körperverletzung durch Pfefferspray

Wird gegen Sie wegen Körperverletzung oder gefährlicher Körperverletzung durch Pfefferspray ermittelt, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie anwaltlich beraten wurden.

Als Strafverteidiger in Berlin prüfe ich insbesondere:

Gerade im Ermittlungsverfahren bestehen häufig gute Verteidigungsmöglichkeiten.


Strafverteidiger in Berlin – Beratung und Verteidigung

Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung mittels Pfefferspray kann erhebliche Folgen haben – von Geldstrafen über Vorstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Frühzeitige anwaltliche Hilfe ist entscheidend.

Ich bin als Strafverteidiger in Berlin tätig und vertrete Mandanten bundesweit in Verfahren wegen Körperverletzungsdelikten. Gerne berate ich Sie diskret und prüfe Ihre Verteidigungsmöglichkeiten.

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