Körperverletzung (§ 223, § 224 StGB) – Wann ist Notwehr erlaubt?
Eine Anzeige wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) oder gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) kann gravierende Folgen haben. In Berlin entstehen solche Vorwürfe häufig nach Auseinandersetzungen im Straßenverkehr, im Nachtleben oder im privaten Umfeld.
Entscheidend ist jedoch: Nicht jede körperliche Auseinandersetzung ist strafbar. In vielen Fällen liegt Notwehr (§ 32 StGB) vor – mit der Folge, dass keine Strafbarkeit besteht.
➔ Wenn Ihnen eine Körperverletzung in Berlin vorgeworfen wird, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Körperverletzung (§ 223 StGB) – Definition und Strafmaß
Eine Körperverletzung begeht, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.
Bereits folgende Handlungen können ausreichen:
- Schlag oder Ohrfeige
- Tritt oder Stoß
- Schubsen oder Festhalten
- Zufügen von Schmerzen ohne sichtbare Verletzung
Strafandrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
Wichtig: Auch scheinbar geringfügige Handlungen können strafrechtlich relevant sein.
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) – Deutlich höhere Strafen
Von einer gefährlichen Körperverletzung spricht man, wenn die Tat unter besonders gefährlichen Umständen erfolgt.
Das ist insbesondere der Fall bei:
- Einsatz von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (z. B. Flasche, Messer)
- das Ausdrücken einer brennenden Zigarette auf der Haut
- der beschuhte Fuß bei einem Fußtritt gegen den Kopf
- gemeinschaftlicher Begehung (mehrere Beteiligte)
- hinterlistigem Vorgehen
- lebensgefährdender Behandlung
Strafandrohung: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
Notwehr (§ 32 StGB) – Wann ist Gewalt gerechtfertigt?
In der Praxis ist die Notwehr häufig der entscheidende Ansatzpunkt der Verteidigung.
Grundsatz:
Wer einen Angriff abwehrt, handelt nicht rechtswidrig – und macht sich nicht strafbar.
Damit Notwehr vorliegt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Notwehrlage – Gegenwärtiger Angriff
Es muss ein Angriff vorliegen, der:
- unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert
- rechtswidrig ist
Der Angriff kann sich gegen Sie selbst oder gegen eine andere Person richten.
2. Notwehrhandlung – Erforderliche Verteidigung
Die Verteidigung muss:
- geeignet sein, den Angriff zu beenden
- das mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellen
➔ Sie sind nicht verpflichtet zu fliehen oder auszuweichen.
3. Gebotenheit – Rechtliche Grenzen
Nicht jede Verteidigung ist automatisch erlaubt. Einschränkungen bestehen etwa bei:
- deutlichem Missverhältnis zwischen Angriff und Verteidigung
- Angriffen durch Kinder
- besonderen persönlichen Beziehungen
➔ Gerade hier entscheidet die juristische Bewertung über den Ausgang des Verfahrens.
Anzeige wegen Körperverletzung in Berlin – Richtiges Verhalten
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, sollten Sie strategisch vorgehen:
- Keine Aussage bei der Polizei
- Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
- Frühzeitig Strafverteidiger einschalten
➔ Fehler in dieser Phase lassen sich später oft nicht mehr korrigieren.
Vorladung von der Polizei – Müssen Sie erscheinen?
Viele Betroffene sind unsicher, ob sie auf eine Vorladung reagieren müssen.
➔ Nein. Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen.
Eine unüberlegte Einlassung kann Ihre Verteidigung erheblich erschweren – insbesondere bei komplexen Notwehrsituationen.
Strafverteidiger in Berlin bei Körperverletzung
Eine frühzeitige Verteidigung bietet entscheidende Vorteile:
- Akteneinsicht und Beweisanalyse
- Prüfung von Notwehr oder Notwehrexzess
- Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
- Ziel: Einstellung des Verfahrens oder Freispruch
➔ Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Erfolgschancen.
Fazit: Notwehr kann zur Straffreiheit führen
Der Vorwurf der Körperverletzung bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Handelte der Angeklagte in Notwehr (§ 32 StGB) und kann dies vor Gericht bewiesen werden, führt die zu einem Freispruch.