Kosten
Da die Kosten einer anwaltlichen Beratung und/oder Vertretung stark vom Einzelfall abhängig sind, lässt sich an dieser Stelle kein „fester Pauschalpreis“ beziffern.
Über die, in Ihrem spezifischen Fall auf Sie zukommenden Kosten, werde ich Sie gerne im Rahmen eines telefonischen Erstkontakts informieren.
Für eine persönliche Erstberatung in meiner Kanzlei richten sich die Kosten nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und sind auf 190€ zzgl. MwSt begrenzt.
Im Falle einer Vertretung, die über die Erstberatung hinausgeht, fallen weitere Kosten an, die vom Umfang Ihres Falles und des damit erforderlichen Arbeitsaufwandes abhängig sind. Ob Sie mich im Anschluss der Erstberatung mit der Vertretung Ihres Falles beauftragen oder nicht, liegt selbstverständlich ausschließlich bei Ihnen.
Im Fall des Vorwurfs einer Straftat klären wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung vorliegen und/oder sich der Abschluss einer Honorarvereinbarung anbietet.
Suchen Sie eine mietrechtliche Vertretung und verfügen über ein geringes Einkommen, klären wir ob eine Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.
