Raub, schwerer Raub und besonders schwerer Raub im Jugendstrafrecht – Welche Strafen drohen bei einem Überfall mit Messer?
Ein Raub mit einem Messer gehört zu den schwersten Delikten im Jugendstrafrecht. Gerade in Berlin kommt es immer wieder zu Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, denen vorgeworfen wird, andere Personen unter Vorhalt eines Messers ausgeraubt zu haben. Häufig spielen sich die Taten an Bahnhöfen, in Parks, auf Schulwegen oder im öffentlichen Nahverkehr ab.

Für die Betroffenen hat bereits ein einziger Vorwurf erhebliche Folgen: Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft, Sicherstellung des Mobiltelefons und eine Anklage vor dem Jugendgericht oder sogar vor der Jugendkammer des Landgerichts.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Raub (§ 249 StGB), ein schwerer Raub (§ 250 Abs. 1 StGB) oder ein besonders schwerer Raub (§ 250 Abs. 2 StGB) vorliegt, warum Messer eine besondere Rolle spielen und welche Besonderheiten im Jugendstrafrecht gelten.
Was ist ein Raub?
Ein Raub liegt vor, wenn jemand
- eine fremde bewegliche Sache wegnimmt,
- dabei Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht und
- sich die Sache rechtswidrig aneignen möchte.
Typische Beispiele sind:
- das Entreißen eines Handys unter Gewaltanwendung,
- die Herausgabe von Bargeld unter Drohung mit Gewalt,
- das Erzwingen der PIN einer EC-Karte mittels Drohung von Gewalt,
- die Wegnahme einer Luxusuhr unter Gewalt oder Drohung.
Wann liegt schwerer Raub vor?
Der schwere Raub (§ 250 Abs. 1 StGB) setzt zusätzliche Tatbestandsmerkmale voraus.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Täter
- eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt,
- ein sonstiges Werkzeug zur Überwindung des Widerstands mitführt,
- das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
- den Raub als Mitglied einer Bande begeht.
Bereits das Mitführen eines Messers genügt häufig für die Annahme eines schweren Raubes.
Dabei ist entscheidend:
Das Messer muss nicht eingesetzt werden.
Es reicht häufig bereits aus, dass es während der Tat griffbereit vorhanden ist. Genau deshalb werden viele zunächst als „normaler Raub“ wahrgenommene Sachverhalte später als schwerer Raub angeklagt.
Besonders schwerer Raub – wenn das Messer tatsächlich eingesetzt wird
Noch gravierender ist der besonders schwere Raub (§ 250 Abs. 2 StGB).
Ein besonders schwerer Raub liegt etwa vor, wenn das Messer verwendet wurde.
Eine Verwendung liegt beispielsweise vor, wenn
- das Messer dem Opfer vorgehalten wird,
- mit dem Messer gedroht wird,
- das Messer an den Hals gehalten wird,
- das Opfer mit dem Messer verletzt wird,
- das Messer zur Sicherung der Beute eingesetzt wird.
Warum spielen Messer im Jugendstrafrecht eine so große Rolle?
Gerade bei Jugendlichen finden sich in Ermittlungsakten häufig Messer.
Oft handelt es sich um
- Klappmesser,
- Küchenmesser,
- Einhandmesser,
- Springmesser,
- Taschenmesser.
Muss das Messer geöffnet sein?
Nein.
Ob ein Messer geöffnet oder geschlossen ist, entscheidet nicht allein über die Strafbarkeit.
Bereits ein griffbereit mitgeführtes Messer kann für den schweren Raub ausreichen.
Wird das Messer geöffnet und gezielt zur Einschüchterung verwendet, liegt in der Regel ein besonders schwerer Raub vor.
Welche Strafe droht Erwachsenen?
Nach dem Strafgesetzbuch gelten grundsätzlich folgende Mindeststrafen:
- Raub (§ 249 StGB): Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
- Schwerer Raub (§ 250 Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
- Besonders schwerer Raub (§ 250 Abs. 2 StGB): Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Welche Besonderheiten gelten im Jugendstrafrecht?
Im Jugendstrafrecht gelten die Strafrahmen des Strafgesetzbuches nicht automatisch.
Das Jugendgericht orientiert sich am Erziehungsgedanken.
Es prüft insbesondere
- Alter,
- persönliche Entwicklung,
- Vorstrafen,
- Schul- und Berufssituation,
- Motivation,
- Reue,
- Zukunftsprognose.
Deshalb kann selbst bei einem schweren Raub das Ergebnis sehr unterschiedlich ausfallen.
Mögliche Rechtsfolgen sind:
- Erziehungsmaßregeln,
- Auflagen,
- Arbeitsstunden,
- Jugendarrest,
- Jugendstrafe.
Gerade bei Ersttätern versucht das Gericht häufig zunächst erzieherisch einzuwirken (Auflagen, Weisungen, 4 Wochen Jugendarrest, etc.). Bei besonders schweren Gewaltdelikten mit Messereinsatz kann allerdings auch eine Jugendstrafe verhängt werden.
Häufige Verteidigungsansätze
Nicht jeder Vorwurf des schweren oder besonders schweren Raubes hält einer gerichtlichen Überprüfung stand.
In der Praxis stellen sich häufig Fragen wie:
- War tatsächlich ein Messer vorhanden?
- War das Messer griffbereit?
- Wurde es wirklich verwendet?
- Handelte es sich überhaupt um einen Raub oder lediglich um eine Körperverletzung oder Nötigung?
- War die Identifizierung des Beschuldigten zuverlässig?
- Welche Rolle hatte jeder einzelne Beteiligte?
Gerade bei mehreren Beschuldigten unterscheiden sich Tatbeiträge häufig erheblich. Eine sorgfältige Auswertung der Ermittlungsakte ist daher unerlässlich.
Aussageverhalten gegenüber der Polizei
Viele Jugendliche versuchen unmittelbar nach einer Festnahme, die Situation zu erklären oder sich zu rechtfertigen.
Dies geschieht häufig ohne Kenntnis der Ermittlungsakte.
Gerade bei Vorwürfen des schweren oder besonders schweren Raubes sollte zunächst keine Aussage gegenüber Polizei oder Ermittlungsbehörden erfolgen.
Erst nach vollständiger Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Fazit
Ein Raub mit einem Messer zählt zu den schwersten Delikten im Jugendstrafrecht. Bereits das Mitführen eines Messers kann den Vorwurf des schweren Raubes begründen. Wird das Messer zur Drohung oder Gewalt eingesetzt, steht häufig der Vorwurf des besonders schweren Raubes im Raum.
Da bereits die rechtliche Einordnung erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren und die mögliche Sanktion hat, sollte frühzeitig eine qualifizierte strafrechtliche Verteidigung erfolgen. Im Jugendstrafrecht bestehen oftmals gute Möglichkeiten, auf den Verfahrensverlauf und das Strafmaß Einfluss zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Verteidigung frühzeitig Akteneinsicht erhält und die Beweislage sorgfältig prüft.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist jeder Raub mit einem Messer automatisch besonders schwerer Raub?
Nein. Das bloße Mitführen eines Messers kann bereits einen schweren Raub begründen. Ein besonders schwerer Raub setzt regelmäßig voraus, dass das Messer tatsächlich zur Drohung oder Gewalt verwendet wird.
Kann auch ein Taschenmesser zu einer Verurteilung wegen schweren Raubes führen?
Ja. Auch ein Taschenmesser kann je nach den Umständen als gefährliches Werkzeug angesehen werden.
Gilt bei Jugendlichen automatisch eine Freiheitsstrafe?
Nein. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Gleichwohl werden bei Raubtaten unter Verwendung eines Messers häufig Jugendstrafen verhängt.
Sollte ich bei einer polizeilichen Vorladung aussagen?
Nein. Vor einer Aussage sollte zunächst Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger erfolgen. Unüberlegte Angaben können die Verteidigung erheblich erschweren.