Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) und Körperverletzung im Jugendstrafrecht – Welche Strafen drohen?
Wer wegen einer Körperverletzung beschuldigt wird, sollte den Vorwurf keinesfalls unterschätzen. Während eine einfache Körperverletzung häufig noch mit einer Geldstrafe endet, drohen bei einer schweren Körperverletzung mehrjährige Freiheitsstrafen. Handelt es sich bei dem Beschuldigten um einen Jugendlichen oder Heranwachsenden, gelten wiederum besondere Regeln des Jugendstrafrechts.

Was ist eine Körperverletzung?
Die einfache Körperverletzung ist in § 223 StGB geregelt. Strafbar macht sich, wer einen anderen Menschen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Bereits ein Faustschlag, ein Tritt oder das Zufügen einer Verletzung erfüllt regelmäßig diesen Straftatbestand. Die Strafandrohung reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Nicht jede Körperverletzung ist jedoch gleich schwer. Das Strafgesetzbuch kennt verschiedene Qualifikationen, unter anderem:
- gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
- schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
Je schwerwiegender die Folgen für das Opfer sind, desto höher fällt regelmäßig auch die Strafe aus.
Wann liegt eine schwere Körperverletzung vor?
Bei vielen Mandanten liegt das Missverständnis vor, jede besonders schmerzhafte Verletzung sei automatisch eine schwere Körperverletzung. Das ist falsch.
Eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB liegt nur dann vor, wenn die Körperverletzung zu besonders gravierenden und dauerhaften Folgen führt. Dazu gehören insbesondere:
- Verlust des Sehvermögens,
- Verlust des Gehörs,
- Verlust der Sprache,
- Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit,
- Verlust eines wichtigen Körpergliedes,
- dauerhafte Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Körpergliedes,
- erhebliche dauerhafte Entstellung,
- Lähmung,
- geistige Krankheit oder Behinderung.
Die entscheidende Besonderheit besteht also darin, dass nicht die Gewalthandlung, sondern die dauerhaften Folgen für das Opfer maßgeblich sind.
Beispiele aus der Praxis
Eine schwere Körperverletzung kann beispielsweise vorliegen, wenn
- bei einer Schlägerei ein Auge dauerhaft erblindet,
- ein Arm dauerhaft funktionsunfähig bleibt,
- das Opfer infolge eines Schlages dauerhaft gelähmt ist,
- erhebliche Narben im Gesicht zurückbleiben,
- das Opfer dauerhaft sprachunfähig wird.
Dagegen stellen folgende Verletzungen häufig keine schwere Körperverletzung dar:
- Nasenbeinbruch,
- Rippenbruch,
- Gehirnerschütterung,
- Platzwunde,
- Zahnverlust (je nach Einzelfall),
- Prellungen oder Hämatome.
Diese Verletzungen können allerdings durchaus eine gefährliche Körperverletzung darstellen.
Welche Strafe droht bei einer schweren Körperverletzung?
Im Erwachsenenstrafrecht liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe.
Der Strafrahmen reicht grundsätzlich von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Hat der Täter die schweren Folgen sogar absichtlich oder wissentlich herbeigeführt, erhöht sich die Mindeststrafe auf drei Jahre Freiheitsstrafe.
Eine Geldstrafe ist in diesen Fällen grundsätzlich nicht mehr möglich.
Wann droht Untersuchungshaft?
Gerade bei schweren Gewaltdelikten kommt Untersuchungshaft häufiger vor als bei vielen anderen Straftaten.
Sie setzt jedoch nicht allein den Tatvorwurf voraus. Hinzukommen muss insbesondere ein Haftgrund, etwa
- Fluchtgefahr,
- Verdunkelungsgefahr,
- Wiederholungsgefahr (nur in bestimmten Fällen).
Körperverletzung im Jugendstrafrecht
Besonders häufig werden Körperverletzungsdelikte von Jugendlichen begangen.
Hier gelten jedoch andere Regeln als im Erwachsenenstrafrecht.
Wer ist Jugendlicher?
Das Jugendgerichtsgesetz unterscheidet drei Altersgruppen:
Kinder unter 14 Jahren
Kinder sind strafunmündig.
Sie können strafrechtlich nicht verurteilt werden.
Jugendliche (14 bis 17 Jahre)
Auf Jugendliche findet grundsätzlich Jugendstrafrecht Anwendung.
Heranwachsende (18 bis 20 Jahre)
Auch auf Heranwachsende kann Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn
- sie in ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstehen oder
- es sich um eine typische Jugendverfehlung handelt.
Gerade nach Schlägereien vor Clubs, auf Schulhöfen oder bei Fußballspielen wird Jugendstrafrecht häufig auch noch auf 18- bis 20-Jährige angewendet.
Das Ziel des Jugendstrafrechts
Während im Erwachsenenstrafrecht die Schuld im Mittelpunkt steht, verfolgt das Jugendstrafrecht vor allem einen erzieherischen Ansatz.
Das Gericht fragt insbesondere:
- Warum kam es zur Tat?
- Welche persönlichen Probleme bestehen?
- Wie kann verhindert werden, dass weitere Straftaten begangen werden?
Deshalb fallen die Sanktionen häufig anders aus.
Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht?
Das Jugendgerichtsgesetz kennt drei Stufen.
1. Erziehungsmaßregeln
Hierzu gehören beispielsweise
- soziale Trainingskurse,
- Anti-Gewalt-Trainings,
- Betreuungsweisungen,
- Auflagen zum Schulbesuch.
2. Zuchtmittel
Hier kommen unter anderem in Betracht
- Verwarnungen,
- Arbeitsstunden,
- Schadenswiedergutmachung,
- Täter-Opfer-Ausgleich,
- Jugendarrest.
3. Jugendstrafe
Eine Jugendstrafe wird nur verhängt, wenn
- schädliche Neigungen vorliegen oder
- die Schwere der Schuld dies erfordert.
Sie beträgt regelmäßig zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Schwere Körperverletzung im Jugendstrafrecht
Auch Jugendliche können wegen einer schweren Körperverletzung verurteilt werden.
Allerdings prüft das Jugendgericht stets besonders sorgfältig,
- ob tatsächlich eine Jugendstrafe erforderlich ist,
- ob Erziehungsmaßnahmen ausreichen,
- welche persönliche Entwicklung der Jugendliche genommen hat,
- wie sich der Jugendliche nach der Tat verhalten hat.
Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?
Viele Beschuldigte erhalten zunächst eine Vorladung der Polizei.
Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten oder Angaben zur Sache zu machen.
Vor einer Aussage sollte zunächst Akteneinsicht genommen werden.
Erst wenn bekannt ist,
- welche Zeugen ausgesagt haben,
- welche Beweise vorliegen,
- welche Verletzungen dokumentiert wurden,
kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Wie verteidigt ein Strafverteidiger bei einer schweren Körperverletzung?
In der Praxis bestehen häufig zahlreiche Verteidigungsansätze.
Beispielsweise ist zu prüfen,
- ob überhaupt Vorsatz vorlag,
- ob tatsächlich eine schwere Folge im Sinne des § 226 StGB eingetreten ist,
- ob Notwehr vorlag,
- ob die Verletzung tatsächlich vom Beschuldigten verursacht wurde,
- ob Zeugenaussagen glaubhaft sind.
Gerade bei Schlägereien mit mehreren Beteiligten ist die Beweislage häufig deutlich schwieriger, als sie zunächst erscheint.
Fazit
Eine schwere Körperverletzung gehört zu den schwerwiegendsten Gewaltdelikten des Strafgesetzbuches. Bereits aufgrund der gesetzlichen Mindestfreiheitsstrafe kann der Vorwurf erhebliche Auswirkungen auf das weitere Leben haben. Im Jugendstrafrecht gelten zwar besondere erzieherische Grundsätze, doch auch dort können bei gravierenden Verletzungen empfindliche Sanktionen bis hin zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verhängt werden.
Wer eine Vorladung der Polizei oder eine Anklage wegen Körperverletzung oder schwerer Körperverletzung erhalten hat, sollte möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Eine früh entwickelte Verteidigungsstrategie kann entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens haben.