Strafrecht
Sehen Sie sich mit mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert, sollten Sie folgende Grundsätze unbedingt beachten:
01
Schweigen
§136 StPO garantiert jedem Menschen gegenüber dem von der Polizei erhobenen Strafvorwurf zu schweigen. Machen Sie von diesem Schweigerecht in jedem Fall Gebrauch! Oft erschweren sich Mandanten/-innen dadurch, dass sie sich auf ein („harmloses“) Gespräch mit der Polizei einlassen ihre Chance auf eine effektive Verteidigung.
02
Nicht alleine
Gehen Sie zu erkennungsdiestlichen Behandlungen oder Vernehmungen nie alleine und ohne zuvor einen Anwalt informiert zu haben.
03
Anwalt informieren
Informieren Sie sofort einen Anwalt. Je früher Sie sich um eine anwaltliche Verteidigung kümmern, desto besser. Bestehen Sie auch bei Verhaftungen und Hausdurchsuchungen auf ihr Recht einen Anwalt hinzu zu ziehen.