Haftbefehl und Untersuchungshaft
Sie, ein Freund oder Angehöriger wurde verhaftet und befindet sich in Gewahrsam?
Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht gebrauch.
§136 StPO gibt jedem Beschuldigten einer Straftat das Recht zum Tatvorwurf zu schweigen, keine Angaben zum Tatvorwurf zu machen und einen Verteidiger seiner Wahl zu konsultieren.
Was passiert nach der Verhaftung?
Spätestens am Tag nach der Verhaftung muss ein Haftrichter über die Freilassung oder den Erlass eines Haftbefehls und die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden.
Hiergegen lassen sich folgende Gründe anführen:
- fester Wohnort
- fester Arbeitsplatz
- feste familiäre Bindungen
Sollte sich einer Ihrer Freunde oder Angehörigen festgenommen worden sein und sich in Untersuchungshaft in der JVA Moabit befinden, können Sie hier erste Informationen zu Ihrem Besuchsrecht und der Möglichkeit finden, Ihrem Freund oder Angehörigen Geld zu überweisen und/oder Kleidung mitzubringen.